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(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen)

In Deutschland sind die Unfallzahlen im Bausektor doppelt so hoch wie in anderen gewerblichen Wirtschaftszweigen; Unfälle illegaler Arbeitnehmer nicht eingerechnet!
Statistisch erleidet jeder Bauarbeiter jährlich einen Arbeitsunfall. Häufigste Unfallursache ist Absturz (vom Dach / vom Gerüst etc.). D. h., z. Zt. ca. 800.000 Unfälle im Jahr.
28 % aller Unfälle werden auf organisatorische Fehler am Bau zurückgeführt, 37 % auf Fehler der betroffenen Person.
Diese Tatsache war in anderen europäischen Ländern in ähnlichem Ausmaß bereits früher erkannt worden.
Die EU hat deshalb bereits 1992 eine entsprechende Baustellen-Richtlinie vorgelegt, die Deutschland erst spät in nationales Recht umgesetzt hat, und zwar mit dem Erlass der Baustellenverordnung.
Diese ist seit Juni 1998 in Kraft. Mit ihr wurden bundesweit Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Verantwortungsbereich des Bauherrn übertragen.

Dem Bauherrn obliegen nun folgende Pflichten:

· Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
· Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
· Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Si-Ge-Plan)
· Bestellung eines geeigneten Koordinators
· Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten
· Überwachung der Einhaltung der Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführung des Bauvorhabens.

Die Aufgaben aus diesen Pflichten sind also vom Bauherrn wahrzunehmen oder von ihm einem geeigneten Koordinator zu übertragen, sofern das Bauvorhaben eine bestimmte Größenordnung erreicht oder wenn besonders gefährliche Arbeiten auszuführen sind.
Dies ist per Verordnung bereits gegeben, wenn Absturz aus mehr als 7 m Höhe möglich ist.
Wenn Sie nebenstehende Skizze betrachten, ist dies schon bei den meisten 1 1/2 - geschossigen unterkellerten Einfamilienhäusern der Fall.

Wenn der Sicherheits- und Gesundheitsschutz rechtzeitig beauftragt und konsequent betrieben wird, ist -statistisch bereits erwiesen- eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes an Baustellen erreichbar. Dazu gehört übrigens nicht nur die Bemühung, Unfälle zu vermeiden, sondern auch Berufskrankheiten vorzubeugen, deren Symptome vielleicht erst viel später zum Vorschein kommen (man denke an die so genannte Asbestose!)
Weiterer Nebeneffekt ist, dass sich junge Menschen eher für eine Ausbildung am Bau entschieden, wenn öffentlich bemerkt wird, dass dort ordentliche Toiletten und Pausenräume zur Verfügung gestellt werden und weitestgehend sicheres Arbeiten möglich ist.
Alles Dinge, die für den Fabrikarbeiter in der Industrie selbstverständlich sind.
Außerdem ist es logisch, dass sich die Leistung verbessert (= Arbeit und Zeit), wenn rundherum "alles stimmt".
Ein gemeldeter Unfall bedeutet in der Regel zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit, mit Verlusten für Bauherr, Firmenchef und Arbeiter!

Die 800.000 Unfälle pro Jahr bedeuten somit 64 Mio Stunden Arbeitsausfall.

Es wird also-
- die Unfallquote gesenkt, damit die Wirtschaft entlastet.
- die Bauzeit reduziert durch Störfallminimierung.
- Zeit- und Kostenaufwand für Nachbesserungen reduziert.
- langfristig Lohnnebenkosten gesenkt (Krankenkassenbeiträge).
- was Arbeitnehmer in der Industrie schon lange in Anspruch nehmen und für sie selbstverständlich ist
auch den Arbeitern am Bau zu Gute kommen.

Häufigste Absturzursache: Die Anlegeleiter

Entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit am Bau ist, dass bereits während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen angestellt und bei der Baubeschreibung, insbesondere bei Ausschreibungen der Bauleistungen, berücksichtigt werden.
Bei größeren Baustellen oder bei besonders gefährlichen Arbeiten ist während der Planung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Si-Ge-Plan) zu erarbeiten.

Mit der so genannten Unterlage für spätere Arbeiten soll bereits vor der Ausschreibung der Bauleistungen ein Konzept für sichere und gesundheitsgerechte Arbeiten an der baulichen Anlage, z. B. Fassadenbefahranlagen, fest montierte Dachleitern für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten etc., aufgestellt werden. Hierdurch erhält der Bauherr Informationen über sicherheitstechnische Einrichtungen und deren Nutzungsmöglichkeiten für alle späteren Arbeiten an seinem Bauwerk.

Diese Leistungen werden im Allgemeinen durch einen vom Bauherrn beauftragten Baukoordinator erbracht.

Wir übernehmen als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator für Sie diese Aufgaben.

* Analyse der Sicherheitsrisiken
* Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
* Erstellen des Si-Ge-Plans
* Einweisung der beteiligten Firmen
* Veranlassen geeigneter Maßnahmen
* Einschreiten bei Gefahr
* Erstellen der Unterlage zum Betrieb des Gebäudes

Fachgerecht geplanter und konsequent durchgeführter Sicherheits- und Gesundheitsschutz spart langfristig Kosten ein.
Pseudo - Sigeko zu Tiefstpreisen nur des Papieres Willen kostet jedoch nur unnötig das Geld des Bauherrn.
Dies lehnen wir selbstverständlich ab!

... und keine unnötige Sorge. Die Firmen bleiben selbstverständlich in Ihrer Pflicht gegenüber ihren Angestellten sowie für die Verkehrssicherung und das gegenseitige Miteinander auf der Baustelle.
Hierfür gibt's noch immer das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.

ALSO NICHT VERZAGEN, SI-GE-KO FRAGEN!

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